Für viele Fragen findest du in der Wegleitung von Sportartenlehrer oder/und in unserem Leitfaden eine Antwort.
Welches sind die verbindlichen Daten für die Berufsprüfung?
Diese Daten findest du im Leitfaden.
Wie lange darf ich für die ganze Ausbildung haben?
Es gibt keine zeitlichen Vorgaben. Du kannst diese Ausbildung so aufteilen, wie es für dich passend ist. Beachte aber, dass der Nachweis der erforderlichen 250 h Sportartenlehrer-Tätigkeit innerhalb der letzten 3 Jahren und mindestens über zwei Jahre vor der Prüfung erbracht werden muss.
Wie schnell kann ich die Ausbildung abschliessen?
Auch hier gibt es keine Vorgaben. Für Bootsfahr-Lehrpersonen ist es möglich, dies in einem Jahr zu bewerkstelligen. Voraussetzung ist aber, dass man schon viel Praxis hat (Nachweis 250 h Praxis). Die Anmeldung zur Berufsprüfung erfolgt Mitte Juni. Bis dahin musst du alle Voraussetzungen erfüllt haben. Einzig der Prüfungskurs erfolgt später.
In der Regel ist es für Segel- und Bootsfahr-Lehrpersonen aber möglich, die ganze Ausbildung innerhalb zweier Jahre abzuschliessen.
Kann ich auch mit der Ausbildung beginnen, wenn ich auch noch sehr wenig oder gar keine Unterrichtserfahrung habe?
Ja, das macht durchaus Sinn. Im Grundkurs wirst du in diese Thematik eingeführt und hast anschliessend schon einen gut gefüllten Rucksack!
Muss ich die Ausbildung abbrechen, sollte ich den praktischen oder theoretischen Test in den Grundkursen nicht erfolgreich absolvieren?
Nein, du kannst beide Tests wiederholen. Bis zur Anmeldung deiner Berufsprüfung (jeweils Mitte Juni) musst aber du beide Tests erfolgreich bestanden haben.
Wie weise ich die 250 h Unterrichtspraxis nach?
Du lässt dir diese von deinem Arbeitgeber schriftlich bestätigen. Das entsprechende Formular findest du hier. Der Unterricht der 250h muss in den letzten drei Jahren, über mindestens zwei Jahre erfolgt sein. Beachte, dass du diesen Nachweis bis zur Anmeldung an die Berufsprüfung (ca. Mitte Juni des jeweiligen Jahres) haben musst.
Wann erhalte ich den Anteil der Subjektfinanzierung des SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) zurück?
Du kannst nach erfolgreicher Prüfung 50% der Kurskosten beim SBFI zurückfordern. Beachte, dass die Prüfungskosten schon subventioniert sind durch das SBFI. Somit sind diese nicht subventionsberechtigt.
Bewahre für die Rückforderung beim SBFI die Rechnungen gut auf. Die Zahlungs- und Kursbestätigungen für die Rückforderung beim SBFI erhältst du von uns nach der abgeschlossenen Berufsprüfung.
Kann ich eine andere Rechnungsadresse angeben?
Ja, das kannst du bei der Anmeldung der Kurse machen. Beachte aber, dass für die Rückforderung der Kursbeiträge beim SBFI deine persönliche Adresse auf den Rechnungen stehen muss. Einfacher ist es also, wenn du die Rechnungen auf deine Adresse lauten lässt, und diese deiner allfälligen externen Verrechnungsstelle weiter leitest.
Muss ich bis zur Prüfungsanmeldung alle Module besucht haben?
Ja, einzig der Prüfungskurs mit anschliessender praktischer Berufsprüfung ist nach deiner Anmeldung zu besuchen.
Ich habe den "J+S Leiterkurs Segeln" gemacht. Kann ich jetzt direkt in die weiterbildenden VSBS-Module Segeln FB 1 + 2 einsteigen?
Ja, das ist möglich.
Ich habe z.B. eine Bootsbauerlehre gemacht. Muss ich das Modul Material auch besuchen?
Nein, wenn du eine spezifische Ausbildung in einem Modulbereich (Material, Meteo, Sicherheit) besucht hast, können wir dich für dieses Modul dispensieren. Wir benötigen dafür von dir die entsprechenden schriftlichen Unterlagen.
Welches sind die verbindlichen Daten für die Berufsprüfung?
Diese Daten findest du im Leitfaden.
Wie lange darf ich für die ganze Ausbildung haben?
Es gibt keine zeitlichen Vorgaben. Du kannst diese Ausbildung so aufteilen, wie es für dich passend ist. Beachte aber, dass der Nachweis der erforderlichen 250 h Sportartenlehrer-Tätigkeit innerhalb der letzten 3 Jahren und mindestens über zwei Jahre vor der Prüfung erbracht werden muss.
Wie schnell kann ich die Ausbildung abschliessen?
Auch hier gibt es keine Vorgaben. Für Bootsfahr-Lehrpersonen ist es möglich, dies in einem Jahr zu bewerkstelligen. Voraussetzung ist aber, dass man schon viel Praxis hat (Nachweis 250 h Praxis). Die Anmeldung zur Berufsprüfung erfolgt Mitte Juni. Bis dahin musst du alle Voraussetzungen erfüllt haben. Einzig der Prüfungskurs erfolgt später.
In der Regel ist es für Segel- und Bootsfahr-Lehrpersonen aber möglich, die ganze Ausbildung innerhalb zweier Jahre abzuschliessen.
Kann ich auch mit der Ausbildung beginnen, wenn ich auch noch sehr wenig oder gar keine Unterrichtserfahrung habe?
Ja, das macht durchaus Sinn. Im Grundkurs wirst du in diese Thematik eingeführt und hast anschliessend schon einen gut gefüllten Rucksack!
Muss ich die Ausbildung abbrechen, sollte ich den praktischen oder theoretischen Test in den Grundkursen nicht erfolgreich absolvieren?
Nein, du kannst beide Tests wiederholen. Bis zur Anmeldung deiner Berufsprüfung (jeweils Mitte Juni) musst aber du beide Tests erfolgreich bestanden haben.
Wie weise ich die 250 h Unterrichtspraxis nach?
Du lässt dir diese von deinem Arbeitgeber schriftlich bestätigen. Das entsprechende Formular findest du hier. Der Unterricht der 250h muss in den letzten drei Jahren, über mindestens zwei Jahre erfolgt sein. Beachte, dass du diesen Nachweis bis zur Anmeldung an die Berufsprüfung (ca. Mitte Juni des jeweiligen Jahres) haben musst.
Wann erhalte ich den Anteil der Subjektfinanzierung des SBFI (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) zurück?
Du kannst nach erfolgreicher Prüfung 50% der Kurskosten beim SBFI zurückfordern. Beachte, dass die Prüfungskosten schon subventioniert sind durch das SBFI. Somit sind diese nicht subventionsberechtigt.
Bewahre für die Rückforderung beim SBFI die Rechnungen gut auf. Die Zahlungs- und Kursbestätigungen für die Rückforderung beim SBFI erhältst du von uns nach der abgeschlossenen Berufsprüfung.
Kann ich eine andere Rechnungsadresse angeben?
Ja, das kannst du bei der Anmeldung der Kurse machen. Beachte aber, dass für die Rückforderung der Kursbeiträge beim SBFI deine persönliche Adresse auf den Rechnungen stehen muss. Einfacher ist es also, wenn du die Rechnungen auf deine Adresse lauten lässt, und diese deiner allfälligen externen Verrechnungsstelle weiter leitest.
Muss ich bis zur Prüfungsanmeldung alle Module besucht haben?
Ja, einzig der Prüfungskurs mit anschliessender praktischer Berufsprüfung ist nach deiner Anmeldung zu besuchen.
Ich habe den "J+S Leiterkurs Segeln" gemacht. Kann ich jetzt direkt in die weiterbildenden VSBS-Module Segeln FB 1 + 2 einsteigen?
Ja, das ist möglich.
Ich habe z.B. eine Bootsbauerlehre gemacht. Muss ich das Modul Material auch besuchen?
Nein, wenn du eine spezifische Ausbildung in einem Modulbereich (Material, Meteo, Sicherheit) besucht hast, können wir dich für dieses Modul dispensieren. Wir benötigen dafür von dir die entsprechenden schriftlichen Unterlagen.